Hinweise gemäß dem Batteriegesetz (BattG)
Im Zusammenhang mit dem Verkauf von Batterien oder Geräten, die Batterien enthalten, unterliegen wir bestimmten gesetzlichen Vorschriften, die nachstehend erläutert werden:
Die ordnungsgemäße Entsorgung von Batterien ist gesetzlich vorgeschrieben, und es ist ausdrücklich untersagt, Batterien in den Hausmüll zu geben. Als Verbraucher sind Sie rechtlich verpflichtet, gebrauchte Batterien und Akkus fachgerecht zu entsorgen. Hierzu bieten sich zwei Möglichkeiten: Sie können ihre alten Batterien kostenfrei an den dafür vorgesehenen öffentlichen Sammelstellen in ihrem Ort abgeben oder sie an den Verkaufsstellen, an denen Batterien erhältlich sind, zurückgeben. Zusätzlich besteht die Option, gebrauchte Batterien, die wir als Neubatterien in unserem Sortiment führen oder geführt haben, an folgende Adresse zu senden:
PfalzTabak
Dürkheimer Straße 84
67071 Ludwigshafen
Wir übernehmen dann die fachgerechte und kostenlose Entsorgung.
Schadstoffhaltige Batterien sind an einem speziellen Symbol zu erkennen, welches aus einer durchgestrichenen Mülltonne (siehe Bild rechts) sowie dem chemischen Symbol (Cd, Hg oder Pb) für das maßgebliche Schwermetall zur Einstufung als schadstoffhaltig besteht.
Die durchgestrichene Mülltonne hat die folgende rechtliche Bedeutung:
Batterien und Akkus dürfen keinesfalls im Hausmüll entsorgt werden.
Die Symbole unterhalb der Mülltonne dienen zur Kennzeichnung der enthaltenen schadstoffhaltigen Schwermetalle und lauten wie folgt:
Cd = Batterie enthält mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium
Hg = Batterie enthält mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber
Pb = Batterie enthält mehr als 0,004 Masseprozent Blei
Diese Informationen werden gemäß den gesetzlichen Anforderungen bereitgestellt und sollen sicherstellen, dass die vorgeschriebenen Bestimmungen des Batteriegesetzes (BattG) eingehalten werden.